Steuer für touristische Aufenthalte

Steuer für touristische Aufenthalte

Sehr geehrter Gast,

Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Balearenparlament eine Steuer eingeführt hat, die seit dem 1. Juli 2016 für Aufenthalte in allen touristischen Unterkünften auf den Balearen erhoben wird (Gesetz 2/2016 über die Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearen).

Die Steuer beträgt zwischen 4 € und 1 € pro Aufenthaltstag oder Bruchteil davon, zzgl. 10 % MwSt.. Der anwendbare Tarif hängt von der Art der Unterkunft sowie deren Kategorie ab, gemäß der folgenden Tabelle:

Preise nach Unterkunftsart
Art der touristischen Unterkunft €/Tag
Hotels, Stadthotels und Aparthotels mit 5 Sternen, 5 Sternen Grand Luxe und 4 Sternen Superior4 €
Hotels, Stadthotels und Aparthotels mit 4 Sternen und 3 Sternen Superior3 €
Hotels, Stadthotels und Aparthotels mit 1, 2 und 3 Sternen2 €
Touristische Apartments mit 4 Schlüsseln und 4 Schlüsseln Superior4 €
Touristische Apartments mit 3 Schlüsseln Superior3 €
Touristische Apartments mit 1, 2 und 3 Schlüsseln2 €
Nicht-Wohnunterkünfte von touristischen Wohnungsunternehmen4 €
Ferienwohnungen, zur touristischen Vermietung bestimmte Wohnungen und ähnliche touristische Unterkünfte2 €
Landhotels, Agrotourismus, Gästehäuser und Unterkünfte im Inland2 €
Hostels, Pensionen, Gasthäuser und Campingplätze1 €
Herbergen und Schutzhütten1 €
Sonstige touristische Einrichtungen oder Wohnungen2 €
Kreuzfahrtschiffe2 €
Ermäßigungen und Befreiungen
75%
Ermäßigung in der Nebensaison
(1. Nov. – 30. Apr.)
50%
Ermäßigung ab dem 9. Tag desselben Aufenthalts
100%
Kinder unter 16 Jahren sind befreit
Wie wird sie angewendet? Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und sich in einer touristischen Unterkunft auf den Balearen aufhält, ist verpflichtet, diese Steuer an den Betreiber der Unterkunft zu entrichten. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften werden wir Sie vor dem Ende Ihres Aufenthalts in unserer Unterkunft um die Zahlung dieser Steuer bitten.

Die Steuereinnahmen fließen in einen Fonds zur Förderung des nachhaltigen Tourismus, dessen Zweck die Finanzierung von Projekten ist, die zu einem nachhaltigen, verantwortungsvollen und hochwertigen Tourismus beitragen: Schutz der natürlichen, ländlichen, landwirtschaftlichen und marinen Umwelt; Förderung der Saisonunabhängigkeit; historisches und kulturelles Erbe; Forschung, Entwicklung und Innovation (F+E+i); Bildung und Beschäftigung.

Diese Projekte werden von einer Kommission zur Förderung des nachhaltigen Tourismus ausgewählt, die sich aus Vertretern der Balearenregierung, der Inselräte, der Gemeinden, der Wirtschafts- und Sozialpartner und anderer Einrichtungen zusammensetzt. Diese Kommission wird einen Jahresplan erstellen, der die vorrangigen Jahresziele unter Berücksichtigung eines territorialen Gleichgewichts festlegt.

Für Fragen oder weitere Erläuterungen im Zusammenhang mit der Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearen steht Ihnen die Informations-Hotline der Steuerbehörde der Balearen zur Verfügung: 901 201 530.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Mit freundlichen Grüßen.

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