Gleichstellungsplan

Gleichstellungsplan

Dieser III. Gleichstellungsplan, unterzeichnet am 15. September 2020, ist ein Instrument zur Förderung und Planung der Gleichstellungspolitik im Unternehmen, das Ergebnis einer Verhandlung mit den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer, die den bereits genehmigten II. Plan neu formuliert und aktualisiert 2016.

Das Ziel dieses artikulierten Textes ist es, in Übereinstimmung mit seinen Vorgängern, die notwendigen Maßnahmen festzulegen, um jede Art von Arbeitsdiskriminierung zwischen Frauen und Männern gemäß Artikel 45 des Organgesetzes 3/2007 vom 22. März zur effektiven Gleichstellung zu vermeiden zwischen Frauen und Männern und andere damit zusammenhängende Vorschriften.

Der Wille der Unterzeichnerparteien ist, dass dieser III. Gleichstellungsplan in die soziale Verantwortung des Unternehmens fällt, die notwendigen Bedingungen schafft, um das Gleichheitsprinzip zu gewährleisten und zu verwirklichen und die wesentlichen Grundlagen zu stärken, um Arbeitsbeziehungen auf der Grundlage von Fairness, Respekt und Arbeitsbeziehungen aufzubauen Mitverantwortung.

Die Evaluation der Umsetzung der im Gleichstellungsplan II beschlossenen Maßnahmen erfolgt durch die Monitoringkommission, wie sie durch den geltenden Tarifvertrag auf Landesebene für das Gastgewerbe (ALEH V) gebildet wird, gebildet durch die Vertretung der Arbeitnehmer und des Unternehmens. Sie treffen sich zu diesem Zweck in der Regel alle 2 Monate während der Saison.

Allgemeine Ziele:
Das Hauptziel dieses III. Gleichstellungsplans besteht darin, ein geordnetes Maßnahmenpaket neu zu formulieren, das darauf abzielt, die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern im Unternehmen zu erreichen und Diskriminierungen zu beseitigen.
Fördern Sie den Zugang von Männern oder Frauen zu jenen Abteilungen oder Positionen, in denen sie unterrepräsentiert sind, um bestehende Ungleichheiten im Unternehmen abzubauen.
Fördern Sie, dass auf allen Ebenen des Unternehmens die Führung von Menschen im Einklang mit den geltenden Gesetzen im Sinne der Chancengleichheit erfolgt, um sicherzustellen, dass Entscheidungen auf objektiven Kriterien beruhen und die Transparenz der Prozesse gewährleistet ist.
Kommunizieren, schulen und sensibilisieren Sie alle Ebenen der Organisation für alle in diesem Gleichstellungsplan behandelten Themen, um die Geschlechterperspektive in alle Bereiche des Unternehmens zu integrieren.
Bewerten Sie die Eignung der im Gleichstellungsplan enthaltenen Maßnahmen sowie deren Ergebnisse.
Klauselzusammenfassung:
1. Bereits umgesetzte Maßnahmen.
Protokoll für Prävention und Maßnahmen in Situationen sexueller Belästigung, Belästigung aufgrund des Geschlechts und moralischer Belästigung.

Arbeiten Sie mit uns-Webportal für Stellenangebote und Auswahl: Durch dieses System wird ein transparenter Auswahlprozess gewährleistet, der objektive Auswahlkriterien festlegt und auf der Eignung des Kandidaten für die Anforderungen der angebotenen Stelle basiert, verbunden mit der Bewertung von Eignung und Fachkompetenz Fähigkeiten.

Karriere-Berufsförderungsplan: Dieser Plan zielt darauf ab, den besten Fachmann zu finden, der eine freie Stelle besetzen kann, die durch alle in diesem Plan registrierten Mitarbeiter besetzt werden kann. Dabei werden Objektivität, Chancengleichheit und eine garantierte Nachbesetzung bei eventuellen Vakanzen angestrebt.

Jährlicher interner und externer Schulungsplan: Das Unternehmen zielt darauf ab, den Arbeitnehmern durch ein Programm interner und externer Schulungen die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die für die Ausübung ihrer Arbeit erforderlich sind.

2. Zu implementierende Maßnahmen.
Work-Life-Balance-Plan: Während der Gültigkeit dieses III. Plans soll durch die Analyse des etablierten Arbeitszeitsystems durch Zentren und Abteilungen eine mögliche Änderung daran untersucht werden, um eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Personal und Beruf zu erreichen Arbeitsleben.

Lohngleichheitsplan: Ziel dieses Plans ist es, mögliche Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu analysieren und aufzudecken und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen festzulegen sowie sicherzustellen, dass diese Unterschiede in Bezug auf Verdienste, Fähigkeiten, Verantwortung, Zielerreichung und Leistungsniveau.

3. Bewusstsein und Kommunikation.
Verbreitung einer der Gleichstellung verpflichteten Unternehmenskultur, die allen Mitarbeitern die Notwendigkeit bewusst macht, gemeinsam und global für Chancengleichheit zu handeln und zu arbeiten.

Berichten Sie regelmäßig über die Entwicklung des III. Gleichstellungsplans, entweder über die Überwachungskommission oder über die zu diesem Zweck eingesetzten physischen und digitalen Mittel (Schwarzes Brett, Webportal und soziale Netzwerke. Ich arbeite bei Grup Bauza).

4. Kontrolle und Überwachung des Plans.
Der Überwachungsausschuss ist befugt, den Inhalt des Gleichstellungsplans des Unternehmens zu interpretieren und den Grad seiner Einhaltung, die gesetzten Ziele und die geplanten Maßnahmen zu bewerten. Diese Kommission wird für die Überwachung zuständig sein, Evaluierung und Aktualisierung des III. Gleichstellungsplans des Unternehmens.

Bei Fragen oder Erläuterungen zu diesen Maßnahmen oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem III. Gleichstellungsplan wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ihre Vertreter und/oder die Personalabteilung unter rrhh@proturhotels.com (Betreff: Gleichstellungsplan).

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